SoVD Bohmte

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Pressemitteilungen

Lücke beim Übergang in Rente vermeiden

OLDENBURG RZK Der Übergang in die Rente läuft finanziell nicht immer so reibungslos wie es eigentlich möglich wäre, weiß man bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg Bremen (DRV).

Arbeitnehmer, die aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus in Altersrente gehen, müssen schließlich den Zeitraum zwischen dem Wegfall des Einkommens aus der bisherigen Beschäftigung und dem Beginn der Rentenzahlung meistern. Hier drohen Lücken. Um Neurentnern die Rentenzahlung rechtzeitig zukommen zu lassen, erstellt der Rentenversicherer den Rentenbescheid möglichst schon vor dem geplanten Rentenbeginn, schreibt die DRV. Den Antrag auf Altersrente sollte man etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

Was viele nicht wissen: Die erste Rentenzahlung steht dann am Ende des Kalendermonats zu, in dem die Rente beginnt. Beginnt die Rente zum Beispiel am 1. April, so wird zum 30. April die Rente für den April ausgezahlt. Die DRV erläutert: „Damit trotz der frühen Bescheiderteilung auch das Entgelt der letzten Monate vor Rentenbeginn in die Rentenberechnung einfließen kann, wurde ein besonderes Verfahren entwickelt. Der Rentenversicherungsträger wartet nicht das Ende der Beschäftigung ab und legt dann das tatsächlich erzielte Entgelt zugrunde. Stattdessen errechnet er für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn ein Durchschnittsentgelt und berechnet hiermit die Rente. Das Durchschnittsentgelt errechnet er aus dem Entgelt, das der Antragsteller in den letzten zwölf Monaten erzielt hat (sogenannte Hochrechnung).“ Und der Antragsteller? Was sollte er tun? „Er erklärt sich durch Unterschrift beim Rentenantrag damit einverstanden, dass für die maximal letzten drei Monate vor Rentenbeginn durch den Rentenversicherer eine Hochrechnung erfolgt. Außerdem erhält er ein Formular, das er an seinen Arbeitgeber weitergibt. Damit wird der Arbeitgeber aufgefordert, eine sogenannte Gesonderte Meldung abzugeben und hierbei das Entgelt für die schon abgerechneten Zeiträume des laufenden Kalenderjahres zu melden. Mit den Angaben des Arbeitgebers erstellt der Rentenversicherungsträger dann die Hochrechnung.“

Erwartet der Antragsteller kurz vor Renten-beginn noch eine Einmalzahlung, sollte er hierauf bei der Antragstellung hinweisen. Man kann auch auf die Hochrechnung verzichten. Dann wird das tatsächliche Entgelt der letzten Monate mit der Einmalzahlung bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Allerdings kann der Rentenbescheid dann erst nach Ende der Beschäftigung erteilt werden, so dass die erste Rentenzahlung später erfolgt als bei einer Hochrechnung. Weitere Informationen bei der DRV unter 0800/100048028.


W.Ortmann


SoVD-Treffen der Ortsverbände aus dem Altkreis-Wittlage

Die Ortsvereine im früheren Kreis Wittlage trafen sich am 17. Oktober zu einem Gespräch und Informationsaustausch im „Bohmter Kotten“ in Bohmte. Neben den Berichten aus den Ortsverbänden, diskutierten sie mit dem Kreisvorsitzenden Gerd Groskurt zukünftige Aufgaben und Projekte.

Ein besonderes Dankeschön richtete die Versammlung an die positive Entwicklung in der SoVD - Beratungsstelle in Bohmte. Hier liegt ein wichtiges Stück unserer Aufgabe in guten und kompetenten Händen.

Mit den Vorstellungen über neue Arbeitsbereiche, die auch neue Mitglieder und Interessierte einbeziehen kann, entwickelte sich eine intensive Diskussion. Wir werden auch Interessensgebiete in Gruppen außerhalb der Ortsverbandsstruktur aufgreifen und bearbeiten müssen. Unser Kernsatz: „die Ortsvereinsarbeit ist nicht alles, aber ohne die SoVD - Arbeit in den Ortsvereinen ist das alles nichts“ bleibt natürlich uneingeschränkt erhalten, so der Kreisvorsitzende wörtlich. Wir werden nach fast hundert Jahren unsere Strukturen an die Erwartungen der Menschen anpassen müssen. Trotzdem tun wir gut daran, dass auf und mit dem soliden Fundament der Ortsvereine zu entwickeln, so der SoVD Kreisvorsitzende in seinem Schlusssatz. Er berichtete auch noch über die geplanten gemeinsamen  Aktionen ( Helfende Hand) mit dem „Weissen Ring“  dem Kinderschutzbund und dem SoVD. Eine sehr wichtige Aufgabe ist die Einbindung der Jugend in den SoVD.


Gerd Groskurt  –  Werner Ortmann


Pressemitteilung März 2015

Auszug der Pressemitteilung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Niedersachsen vom 13. März 2015.


Hannover:  Der Bedarf an Unterstützung durch den SoVD in Niedersachsen ist ungebrochen hoch. Dass das auch an politischen Fehlentscheidungen und mangelndem Reformwillen liege, machte Landesvize Edda Schliepack anhand von SoVD -Statistiken deutlich. Ihre politische Bilanz: „Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit, Rente, Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht- ohne SoVD geht es nicht“. Dieses meinten Anfang 2015 mehr als 273000 Mitglieder. Die Zahl der geführten Verfahren lag 2014 bei ca. 34500.
Extrem hoch sei weiter die Quote des fehlerhaften Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK), die vom SoVD überprüft wurden. Es waren ca. 50 %.
Sorgen mache sich der SoVD  um die Situation in den Krankenhäusern Niedersachsens, gerade in den Notfallambulanzen. Es könne nicht sein, dass Patienten von Krankenhaus zu Krankernhaus transportiert würden, weil es Kapazitätsprobleme gebe. Der SoVD forderte die Landesregierung auf, hier Druck auf die Krankenhäuser auszuüben, damit dieses Problem abgestellt werde.
Ein weiterer Schwerpunkt des Verbandes ist der Bereich Rente. Die Zahl der Verfahren ist 2014 um 4,9% auf 15896 gestiegen. Nötig sei jetzt ein Hilfspaket, dass sowohl einen besseren Aufbau von Rentenansprüchen als auch verstärkte Rentenleistungen beinhalte.
Werner Ortmann





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